
1.1. Für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und Aufträge zwischen LD PRESTIGE WRAP und ihren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3. Diese AGB gelten auch für Verträge mit Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2.1. Angebote von LD PRESTIGE WRAP sind freibleibend und unverbindlich. Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 14 Tagen.
2.2. Mit Annahme des Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
2.4. Fahrzeugvollfolierungen werden grundsätzlich als Basisfolierung angeboten. Diese umfasst alle bei geschlossenen Türen und Klappen sichtbaren Fahrzeugflächen. Modellschriftzüge können zur fachgerechten Ausführung entfernt werden und dabei beschädigt oder zerstört werden. Ein Ersatz erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.
3.1. Sofern für die Leistungserbringung Druckdaten, Layouts, Freigaben oder sonstige Unterlagen erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben oder fehlender Informationen gehen zu Lasten des Kunden.
3.3. Der Kunde versichert, dass überlassene Vorlagen, Logos, Grafiken, Texte oder sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt LD PRESTIGE WRAP von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3.4. Der Kunde hat sämtliche Informationen über die zu bearbeitende Oberfläche mitzuteilen, insbesondere über Nachlackierungen, Smart-Repair-Lackierungen, Lackschäden, Keramikversiegelungen, Nanoversiegelungen, Wachse, Polituren oder sonstige Oberflächenbehandlungen.
3.5. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
3.6. Folierte Oberflächen sind ausschließlich mit geeigneten, schonenden Reinigungsmitteln zu reinigen. Fahrzeugfolierungen sind grundsätzlich per Handwäsche zu reinigen.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeugs sämtliche Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente, Schlüssel, elektronische Geräte, Brillen sowie sonstige persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen oder sicher zu verwahren.
3.8. LD PRESTIGE WRAP übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
3.9. LD PRESTIGE WRAP ist nicht verpflichtet, im Fahrzeug befindliche Gegenstände zu inventarisieren oder deren Vollständigkeit zu überprüfen.
4.1. LD PRESTIGE WRAP ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags geeignete Dritte einzusetzen.
4.2. Werden Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
5.1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
5.2. Sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde, sind Rechnungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
5.3. Zahlungen können in bar, per Überweisung, EC-Karte oder sonstigen angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
5.4. LD PRESTIGE WRAP ist berechtigt, vor Auftragsbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen. Die Anzahlung dient insbesondere der Materialbeschaffung und Terminreservierung.
6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LD PRESTIGE WRAP.
7.1. Bei Erhalt der Ware, des Fahrzeugs oder der ausgeführten Leistungen hat der Kunde die Leistung unverzüglich auf erkennbare Mängel oder Beanstandungen zu überprüfen und diese vor Ort schriftlich anzuzeigen.
7.2. Mit der Entgegennahme der Ware, des Fahrzeugs oder der ausgeführten Leistungen gelten diese als abgenommen. Nach Verlassen der Geschäftsräume bzw. nach Übergabe des Fahrzeugs ist LD PRESTIGE WRAP nicht verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Beanstandungen zu berücksichtigen, sofern diese bei ordnungsgemäßer Prüfung im Rahmen der Abnahme erkennbar gewesen wären.
7.3. LD PRESTIGE WRAP ist berechtigt, den Zustand durch Foto- und Videoaufnahmen zu dokumentieren.
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8.2. Sofern der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben über die zu bearbeitende Oberfläche macht, stellen daraus resultierende Mängel keinen Gewährleistungsfall dar.
8.3. Bei Fahrzeugen mit Nachlackierungen, Smart-Repair oder beschädigten Lackierungen übernimmt LD PRESTIGE WRAP keine Haftung für Lackschäden durch Folierung oder Entfernung.
8.4. Bei der Entfernung von Folien können bei vorgeschädigten Lacken Beschädigungen auftreten, hierfür wird keine Haftung übernommen.
8.5. Lackschutzfolien bieten keinen vollständigen Schutz vor Steinschlägen oder Kratzern.
8.6. Optische Veränderungen nach Montage (Schlieren, Blasen, Feuchtigkeit) stellen keinen Mangel dar.
8.7. Farb- und Strukturabweichungen sind materialbedingt und kein Mangel.
9.1. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3. Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
9.4. Keine Einschränkung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
9.5. Keine Haftung für bereits bestehende Fahrzeugschäden.
10.1. Nach Zahlung erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
10.2. Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung.
10.3. LD PRESTIGE WRAP darf Projekte für Marketingzwecke nutzen, sofern nicht widersprochen wurde.
10.4. Nutzung erfolgt ohne personenbezogene Daten ohne Einwilligung.
11.1. Unterlagen können bis zu einem Jahr gespeichert werden.
11.2. Danach erfolgt Löschung, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
12.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
12.2. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
13.1. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Termin wird eine Ausfallpauschale von 25 % des Auftragswertes berechnet.
13.2. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
14.1. Termine hängen von Materialverfügbarkeit ab.
14.2. Keine Haftung bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder Lieferengpässe.
15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.